Newsletter März 2010
Dieses mal geht es um die Umstellung von UnivIS auf TUMonline, die Eignungsfeststellung zum Bachelor, Anerkennung von Auslandsleistungen (Lissabon Convention) und um Neuerungen bei der Vergabe von Studienbeiträgen
Liebe Kommilitonin, lieber Kommilitone,
dies ist unser AStA Newsletter, der ab sofort monatlich erscheinen wird, um Dich über die wichtigsten Themen der Studierendenvertretung zu informieren.
Für Feedback sind wir jederzeit offen, schreibe dazu einfach an asta@fs.tum.de, wir freuen uns.
INHALT
- Umstellung von UnivIS auf TUMonline
- Eignungsfeststellung zum Bachelor
- Anerkennung von Auslandsleistungen (Lissabon Convention)
- Vergabe von Studienbeiträgen
1.) Umstellung von UnivIS auf TUMonline
Ab diesem Sommersemester ist neben der Prüfungsverwaltung auch die Lehrveranstaltungsverwaltung nach TUMonline umgezogen. Das heißt, den Stundenplan fürs nächste Semester müsst Ihr Euch in TUMonline zusammenstellen.
Freigeschaltet wird das Ganze leider erst zwischen Mitte März und Anfang April.
Ihr könnt Euch dort dann unverbindlich für die einzelnen Vorlesungen/Module anmelden, damit diese in Eurem Kalender erscheinen.
Wie das genau funktionieren wird, zeigen wir Euch via Screencast sobald die Funktionen freigeschaltet sind.
Diesen Bildschirmmitschnitt werdet Ihr dann im Blog des IO-Referats unter http://www.fs.tum.de/akcm/ finden.
Mehr Informationen dazu im MyTUM Portal unter
http://portal.mytum.de/iuk/cm/newsboard/news_article.2010-02-26.6307383034
2.) Eignungsfeststellung zum Bachelor
Hektische Betriebsamkeit herrscht zurzeit in der Rechtsabteilung der TU. Der Verwaltungsgerichtshof in München hatte einem Studienbewerber recht gegeben, der an der TUM Architektur studieren wollte, aber in einem Eignungsfeststellungsverfahren abgelehnt wurde. Eignungsfeststellungsverfahren dürfen durchgeführt werden, wenn Studiengänge besondere Anforderungen an die Studierenden stellen; in diesem Fall u.a. gute Englischkenntnisse, die der Kandidat aber gar nicht beweisen konnte, da er schon allein seiner Noten wegen abgelehnt wurde. Genau das wurde vom Gericht bemängelt.
Das Ministerium will eine Beurteilung dieser Zusatzqualifikationen vor dem Gespräch trotz Urteil aber nicht erlauben und daher muss die TUM kreativ werden. Je nach Fakultät heißt das Zulassung aller Bewerber zu den Gesprächen oder auch nur marginale Anpassungen. Wir schauen auf jeden Fall über alle Ideen nochmal drüber, damit kein Unsinn passiert.
Weiterführende Links gibt's dazu erst mal keine, weil die Satzungen in den meisten Fakultäten noch nicht stehen. In den nächsten Wochen müssten aber Eure Studienkoordinatoren Bescheid wissen.
3.) Anerkennung von Auslandsleistungen (Lissabon Convention)
Immer wieder bemängelt wird und problematisch ist die Anerkennung von Studienleistungen, die man im Ausland erbracht hat.
Generell hat die EU schon 1997 in der Lissabon Convention beschlossen: "Die Beweislast, daß ein Antrag nicht die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, liegt bei der die Bewertung durchführenden Stelle." (Lissabon Convention Artikel III.3 (5))
Genauer: Die Uni muss Euch nachweisen, dass Ihr im Ausland nicht die selben Kompetenzen erworben habt, die Ihr auch an der TUM erworben hättet. Gelingt der TUM der Nachweis nicht, dann muss Euch Eure Leistung aus dem Ausland angerechnet werden.
Das ist in den Verwaltungen nicht überall angekommen, aber besteht ruhig darauf. Die Universitäten sind jetzt bemüht hier deutlich mehr Kulanz walten zu lassen, nachdem jetzt auch Kritik aus der Politik laut wird, die Bologna-Reform würde die internationale Mobilität einschränken.
Wenn das immer noch nicht reicht, könnt ihr Euch natürlich auch an Eure Fachschaft oder an uns, Euren AStA, wenden. Und klar: Weil das Thema brisant ist, haben wir einen Arbeitskreis angeregt, der sich jetzt speziell für die TUM damit beschäftigt, wie wir hier Probleme für die Studis vermeiden wollen.
Weitere Infos zur Anerkennung gibt unter: http://www.fzs.de/themen/internationales/anerkennung_studienleistungen/index.html
Lissabon Konvention im Wortlaut: http://www2.fzs.de/uploads/lissabonkonvention.pdf
4.) Vergabe von Studienbeiträgen
Bei der Vergabe von Studienbeiträgen gibt es einige Neuerungen. Unter anderem wurde die paritätische Beteiligung der Studierenden, die vom Gesetz vorgeschrieben ist, von der Hochschulleitung konkretisiert.
Die Studienbeitragskommissionen an den Fakultäten sollen demnach zu gleichen Teilen aus Vertretern der Fakultät und der Studierenden bestehen. Letztere werden von den Fachschaften für ein Jahr gewählt.
Gleiches gilt für zentrale Konzepte, wie z.B. Bibliothek, Sprachenzentrum oder E-Learning wobei die entsprechenden Studierendenvertreter vom Fachschaftenrat gewählt werden.
Die Präsidialkommission Studienbeiträge, die alle Konzepte letztlich noch einmal prüfen und genehmigen muss, wird ab sofort ebenfalls paritätisch besetzt. Bisher gingen in dieser Kommission, die zudem über die Höhe der Studienbeiträge entscheidet, zwei von sechs Stimmen an die Studierenden, nun sind es vier von acht.
Neu eingeführt wird eine Kommission aus drei Vertretern der Studiendekane und drei Studierenden, die die zentralen Konzepte vorab prüft und priorisiert. Die zentralen Konzepte sollen dabei in der Regel 20 bis maximal 30 Prozent des Gesamtvolumens von immerhin mehr als 15 Mio. Euro im Jahr ausmachen.
Wir begrüßen die Änderungen und freuen uns insbesondere über die paritätische Beteiligung in der Präsidialkommission, für die wir uns schon länger eingesetzt haben.
Das wäre es für dieses Mal. Bis nächsten Monat.
PS: Ihr findet uns auch auf Twitter ( http://twitter.com/TUM_AStA )
und Facebook ( http://www.facebook.com/pages/Munchen-Germany/AStA-TUM/276786502794 )
Euer AStA
