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Der Senat

von Bernhard ZimmermannZuletzt verändert: 21.10.2010 20:38

Der Senat der Technischen Universität München

Dem Senat gehören fünf Vertreter der Professoren, ein Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter, ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter, ein Vertreter der Studenten, die Frauenbeauftragte der Hochschule, ein vom Fachschaftenrat entsandtes Mitglied der Studenten ohne Stimmrecht an. Die Mitglieder des Leitungsgremiums und der Ärztliche Direktor des Klinikums wirken in den Sitzungen beratend mit.


Senatsmitglieder:

  • Matthias Gottlieb
  • Martha Thellmann
  • Univ.-Prof. Dr.-Ing. Udo Lindemann
  • Univ.-Prof. Dr. Dr. Arndt Bode
  • Univ.-Prof. Dr. med. Marion Kiechle
  • Univ.-Prof. Dr. Annette Menzel
  • Dipl.-Inf. Johann ("Hans") Pongratz
  • Brigitte Demmel
  • Dr. Eva Sandmann
  • Andreas Haslbeck


Aufgaben - Der Senat ...

  • beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften, soweit nicht anderes bestimmt ist
  • beschließt Stellungnahmen zu den Vorschlägen zum Staatshaushaltsplan
  • beschließt Angelegenheiten, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Forschung und die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sind
  • bestimmt Forschungsschwerpunkte und beschließt Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen
  • beschließt Vorschläge über die Änderung von Studiengängen
  • beschließt auf der Grundlage der Beschlüsse des Fachbereichsrates und der Stellungnahme der Erweiterten Hochschulleitung Vorschläge der Hochschule für Berufungen von Professoren sowie die Bestellung von Honorarprofessoren
  • entscheidet gemeinsam mit dem Fachbereichsrat über die Abwahl des Dekans
  • nimmt ihm besonders zugewiesene Aufgaben war.
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