Allgemeines
Der Fachschaftenrat an der TU München
Allgemein
Wie jede Gruppe besitzen auch die Studierenden der TU München eine Interessenvertretung. Diese ist nach der sogenannten Experimentierklausel einzigartig in Bayern gestaltet. Der Fachschaftenrat dient als interfakultäre Informations- und Kommunikationsplattform der Studierendenvertretungen und stellt ebenso den Kontakt zur Hochschulleitung sicher.
Der Fachschaftenrat fungiert somit als Schnittstelle zwischen dem Leitungsgremium, dem Senat, dem Hochschulrat, den Fachschaften und den Referenten des Fachschaftenrates, mit der Aufgabe zu informieren, koordieren und Rechenschaft zu fordern.
Aufgaben
Der Fachschaftenrat (FSR) hat nach der Verordnung zur Regelung der Organisation der TU München (VOTUM) folgende Aufgaben:
- die fachbereichsübergreifenden Angelegenheiten der Studierenden,
- die Vertretung hochschulpolitischer, fachlicher, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Belange der Studierenden,
- die Förderung der Belange der weiblichen Studierenden der Hochschule,
- die Förderung der Belange der behinderten Studierenden der Hochschule,
- die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden,
- die Pflege von nationalen und internationalen Beziehungen, insbesondere zu deutschen und ausländischen Studierenden.
Der Fachschaftenrat soll in Angelegenheiten, die Studium und Lehre betreffen, gehört werden und verfasst Stellungnahmen bei Vorschlägen zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen bzw die Studien- und Prüfungsordnungen betreffen. Er hat Vorschlagsrecht für die studentischen Vertreter in den fachbereichsübergreifenden Kommissionen und Ausschüssen und veranstaltet die Studentischen Vollversammlung.
Kurzum, der Fachschaftenrat vertritt die Interessen der Studierenden der TU München gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit.
Mitglieder
Der Fachschaftenrat besteht aus:
- je einem Vertreter pro Fachschaftsvertretung, (es gibt 19 Fachschaftsvertretungen an der TUM)
- dem Vorsitzenden und seinen Stellvertretern
- den Vertretern der Studenten im Senat
- den Referenten und Beauftragten des FSR.
Vorsitzende
Der Fachschaftenrat wählt bei seinem ersten Zusammentreten aus dem Kreis der gewählten Studierendenvertreter der Fachbereiche einen Vorsitzenden und dessen Stellvertretung mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Die Vorsitzenden des Fachschaftenrats berufen dessen Sitzungen ein und leiten sie.
Die Vorsitzenden dienen der Hochschule und insbesondere der Hochschulleitung als erste Ansprechpartner in allen, die Studierenden betreffenden Angelegenheiten.
Die Vorsitzenden sind in der Amtsperiode 09/10 Julian Esselborn und dessen Stellvertreter Jennifer Klüpfel und Dominik Schmid.
Referenten
Der Fachschaftenrat kann an der Hochschule immatrikulierte Studenten mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben als Referenten beauftragen. Welche Referenten aktuell für den FSR tätig sind ist in dieser Übersicht aufgelistet.
Geschäftsordnung des FSR
