Struktur der Studentischen Vertretung der TU München
So sieht die Struktur der Studentischen Vertretung aus - eine Ausnahme in Bayern.
Im Bayerischen Hochschulgesetzt lässt § 106 (Experimentierklausel) den Hochschulen zu, bestimmte andere Artikel selbst auszulegen. Seit 1999 weicht darum die Struktur der Studentischen Vertretung der TU München von dem bayernweiten Modell mit Konvent und Sprecherrat grundlegend ab.
Übergeordnete Struktur auf Hochschulebene
An der TU ist das oberste Beschluss fassende Gremium der Fachschaftenrat. Dieser setzt sich aus in der Hochschulwahl nach dem Bayerischen Hochschulgesetz gewählten Vertretern aller 19 Fachschaften zusammen. Dabei gibt es Fakultäten mit mehreren Fachschaften (Wirtschaftswissenschaften und Wissenschaftszentrum Weihenstephan). Der konstituierende Fachschaftenrat im Oktober wählt den Vorsitzenden und dessen Vertreter und für bestimmte Aufgabenbereiche Referenten (Hochschulpolitik, Finanzen, ...). Auch der zweite Studentische Vertreter in Senat und Verwaltungsrat wird vom Fachschaftenrat gewählt. Vorsitzende, Referenten und Senatoren bilden gemeinsam den AStA. Der Vorsitz im AStA ist entgegengesetzt zu ASten in nördlichen Bundesländern in Personalunion mit dem Vorsitz des Fachschaftenrates.
Untergeordnete Struktur auf Fakultätsebene
Die Struktur der Fachschaftsvertretungen ist anders als die übergeordnete Struktur analog zum Bayerischen Hochschulgesetz gestaltet. In der Hochschulwahl wird eine Fachschaftsvertretung gewählt. Die Zahl der Vertreter orientiert sich an der Größe der jeweiligen Fakultät. Die gewählte Fachschaftsvertretung entsendet aus ihren Reihen einen Vertreter in den Fachschaftenrat.

Der Vorteil des TU-Modells liegt in der Tatsache, dass die Studentische Vertretung von den Fachschaften getragen wird. Diese sind in studentischer Belange die jeweiligen Experten und somit am geeignetsten, die Studierenden gegenüber der Hochschule zu vertreten.
